Blog-Regeln
1. Einleitung
Der Stadtblog ist ein Kommunikationskanal zwischen der Stadtgemeinde Saalfelden und seinen Bürgern und Gästen. Der Blog ist das Gegenstück zum Printmedium „Stadtblatt“. Themen, die im Stadtblatt behandelt werden, erscheinen auch im Stadtblog. Umgekehrt werden Bürgermeinungen aus dem Stadtblog fallweise im Stadtblatt veröffentlicht.
Jeder Blog-Leser hat die Möglichkeit, einen Artikel zu kommentieren oder auf die Kommentare anderer Leser einzugehen. Die Blog-Besucher können aber auch zu Autoren werden und selbst Artikel zu einem beliebigen Thema verfassen. Dafür ist die einmalige Registrierung bei Wordpress, dem Systemanbieter des Weblogs, erforderlich. Der User erhält die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) per E-Mail zugesandt. Nach Eingabe der Benutzerdaten im Wordpress-Anmeldefenster steht ihm die Funktion „Artikel verfassen“ zur Verfügung.
2. Inhalte von Artikeln und Kommentaren
Autoren von Artikeln und Besucher, die einen Kommentar verfassen, verpflichten sich, keine gesetzeswidrigen Beiträge, insbesondere keine Inhalte, die gegen gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verstoßen, zur Gewalt aufrufen oder Kindesmissbrauch verherrlichen, im Stadtblog zu veröffentlichen. Dasselbe gilt für hetzerische, diskriminierende, rassistische, Gewalt verherrlichende oder sonst in irgendeiner Form strafrechtlich relevante Inhalte. Es ist ebenfalls nicht zulässig, Links auf Websites mit oben genannten Inhalten einzustellen.
Der Stadtblog soll keine Plattform für parteipolitische Auseinandersetzungen oder Diffamierungen politischer Konkurrenten sein! Einschlägige Inhalten werden von den Blog-Administratoren gelöscht.
3. Werbefreiheit und Urheberrecht
Das Einstellen von Werbung, Junk- oder Spam-Inhalten sowie Kettenbriefen in den Stadtblog ist nicht zulässig. Insbesondere gilt dies auch für Kontaktanzeigen und Links zu Websites mit pornographischem Inhalt. Das Veröffentlichen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Text-, Bild- und Videomaterialien ist untersagt.
4. Haftung der Stadtgemeinde
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beiträge und Kommentare sowie die Einhaltung der Nutzungsbedingungen im Stadtblog übernimmt die Stadtgemeinde Saalfelden keine Verantwortung. Es ist der Stadtgemeinde nicht möglich, alle Beiträge und Kommentare auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu überprüfen. Insoweit ist eine Haftung der Stadt Saalfelden für die Inhalte der Beiträge und Kommentare ausgeschlossen. Die in den jeweiligen Kommentaren wiedergegebenen Meinungen und Einschätzungen entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der Blog-Betreiberin.
5. Löschen und Kürzen von Artikeln und Kommentaren
Die Stadtgemeinde Saalfelden behält sich vor, Artikel und Kommentare jederzeit und unangekündigt zu kürzen oder vollständig zu entfernen sowie den Autor vom Blog auszuschließen, sofern die Beiträge inhaltlich nicht diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.
6. Veröffentlichung von Links
Die Inhalte anderer Webseiten, die aus dem Stadtblog verlinkt sind, unterliegen nicht dem Einfluss und der Kontrolle der Stadtgemeinde Saalfelden. Die Stadtgemeinde ist daher weder verantwortlich für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität dieser Webseiten noch für deren Angebote, Links oder Werbeanzeigen, und distanziert sich hiermit ausdrücklich davon.
7. Nutzungsrechte
Der Verfasser eines Artikels oder Kommentares räumt der Stadtgemeinde Saalfelden ein unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht daran ein, welches die Stadtgemeinde zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Veröffentlichung des Artikels im Stadtblog sowie zur Veröffentlichung im Stadtblatt berechtigt. Die Stadtgemeinde Saalfelden hat damit das Nutzungsrecht an allen Artikeln und Kommentaren zu dem von ihr betriebenen Blog.
8. Speicherung von Daten
Mit der Einstellung von Kommentaren und Artikeln in den Stadtblog stimmen die Nutzer der Speicherung der eingegebenen Daten zu. Es gelten zudem die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
